 | |  |
 |  | 
Hier beantworten wir Fragen zum Genossenschaftsmodell. | Wann ist die Gründung einer Genossenschaft grundsätzlich sinnvoll? Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die sich immer dann anbietet, wenn Sie mit einer Vielzahl von Personen gemeinsam einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen und die Zahl der Inhaber auf Wachstum ausgerichtet ist. | | Was ist eine Genossenschaft ? (Definition) Eine Genossenschaft ist eine selbständige Vereinigung von Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem Unternehmen zu verwirklichen, das ihnen allen gemeinsam gehört und demokratisch geleitet wird. | | Wie werden Entscheidungen in der Genossenschaft getroffen ? Genossenschaften sind Organisationen, die von ihren Mitgliedern kontrolliert werden. Diese arbeiten aktiv mit. Sie bestimmen die Politik und setzen Entscheidungen demokratisch um. In Genossenschaften haben die Mitglieder grundsätzlich gleiches Stimmrecht. (1Mitglied > 1Stimme) | | Welche Organe sind gesetzlich bei der Genossenschaft vorgeschrieben ? Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Es wird ein Aufsichtsrat gebildet, der aus mindestens 3 Personen besteht. Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan. | | Was sind die Voraussetzungen zur Übernahme des Bades durch die Genossenschaft ? Beide Bäder sollen in die Bürgerverantwortung übergeben werden. Die Kommune muss sich durch langfristige Verträge binden (20 Jahre) und die Finanzierung der bekannten Investitionen absichern. Ferner muss sie sich verpflichten, langfristig die jährliche Unterdeckung auszugleichen. Das Hänigser Bad muss per Wärmeleitung an die Biogasanlage angeschlossen werden. Nur so lassen sich die wirtschaftlichen Ziele langfristig erreichen. | | Welche Pflichten und Vorteile habe ich als Mitglied ? Zahlung der Pflichteinlage von einmalig 100,00 € je Anteil unmittelbar nach Zeichnung eines Anteiles. Die Mitgliedschaft entsteht durch Zahlung des Anteiles. Es gibt keine Nachschusspflicht für Mitglieder, auch nicht, wenn das Bad Verluste schreibt. Angestrebt wird: Mithilfe beim Betrieb und Erhalt des Bades. Aktive Mitglieder sollen Vorteile haben (bspw. längere Öffnungszeiten, Bonuspunkte, Sonderkarten o. ä.). Es wird aber auch die passive Mitgliedschaft möglich sein. | | Für wie lange ist dann der Erhalt des Bades gesichert ? Die langfristigen Verträge mit der Kommune sind einzuhalten. Solange die Genossenschaft in der Lage ist, ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ordentlichen Betrieb des Bades abzusichern, gäbe es keinen Grund das Bad zu schließen. | | Hier können Sie sich für Anteile an der Hänigser Freibad Genossenschaft vormerken lassen. | | Haben Sie weitere Fragen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. | | |
|
 |
|  |  |
|
|  |
|