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Jeder Kommentar drückt ausschließlich die Ansichten seines Autors aus. Der Förderverein Hänigser Freibad (FVH) hat keinen Einfluss auf die Inhalte der von Nutzern veröffentlichten Kommentare und verweist auf die Eigenverantwortung der Nutzer für ihre Beiträge. Der Nutzer verpflichtet sich, den FVH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund eines von ihm verfassten Kommentars gestellt werden.

 

Erlaubt sind Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel seriös und sachbezogen sowie mit sachlicher und respektvoller Wortwahl eingehen. Die Verwendung vulgärer oder hasserfüllter Sprache, auch unterhalb der Beleidigungsgrenze, und insbesondere Schmähkritik wird nicht geduldet. Die Kommentare sind in deutscher Sprache abzufassen, um eine Kontrolle des Kommentarbereichs sicherstellen zu können. Die Regeln der Rechtschreibung und Interpunktion sind zu beachten. Der FVH legt viel Wert auf einen sachlichen und seriösen Internetauftritt. Beiträge mit gehäuften sprachlichen und/oder orthographischen Fehlern und/oder unüblichen Abkürzungen oder in nicht deutscher Sprache werden ohne Vorankündigung gelöscht.

Jeder Nutzer ist frei in seiner Meinungsäußerung, untersagt sind jedoch Kommentare, die nicht mehr den Schutz der allgemeinen Meinungsfreiheit genießen, insbesondere Kommentare mit links- oder rechtsradikalem, rassistischem, menschenverachtendem, diskriminierendem (bspw. bezüglich Alter, Geschlecht, Sprache, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung), jugendgefährdendem, pornografischem oder beleidigendem Inhalt. Beiträge, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen (Volksverhetzung) oder Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird, werden nicht geduldet und umgehend nach Entdeckung ohne weitere Vorankündigung gelöscht.

Es ist ebenso strikt untersagt, in den Kommentaren Inhalte zu veröffentlichen, die die Rechte Dritter verletzen. Die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte ist ohne die Zustimmung des Rechteinhabers nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diesen Passus ist der Nutzer für alle hieraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen allein verantwortlich. Kommentare, die gegen Urheberrecht verstoßen, werden umgehend nach Entdeckung ohne weitere Vorankündigung gelöscht.

Da eine Kontrolle der Links erfolgen müsste, sind aus praktischen Gründen in den Nutzerkommentaren Links auf externe Internetseiten grundsätzlich nicht gestattet.

In den Nutzerkommentaren ist es zudem nicht erlaubt, private Daten (eigene oder Dritte) wie Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mailadressen zu veröffentlichen. E-Mails dürfen in den Kommentaren nur mit Einverständnis des Absenders veröffentlich werden.

Ebenfalls untersagt ist die Vortäuschung falscher Identitäten, etwa durch die Nutzung geschützter Markennamen oder die Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person. Dies umfasst insbesondere, dass es Nutzern nicht gestattet ist, durch die Wahl des Nutzernamens den Eindruck zu erwecken, Administrator oder Betreiber des Online-Angebots des FVH zu sein. Zudem ist es nicht gestattet, Benutzernamen zu verwenden, die Codes enthalten, an denen sich die Angehörigen einer extremistischen Szene erkennen.

Werbliche Inhalte in den Kommentaren sind untersagt. Dies gilt auch für Parteiwerbung. Eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken ist nicht erlaubt.

Das Hausrecht obliegt dem FVH. Der Betreiber behält sich vor, Kommentare, die gegen die Regeln dieser Nutzungsbedingungen verstoßen oder aus anderen Gründen das Ansehen des FVH schädigen, zu löschen. Die Entscheidung über das Löschen von Kommentaren liegt im billigen Ermessen des FVH. Schwerwiegende und abmahnrelevante Verstöße werden auch über die zuvor genannten Einzelfälle hinaus stets umgehend ohne Vorankündigung gelöscht. Damit erklärt sich der Nutzer hiermit ausdrücklich einverstanden.

Der FVH ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, dem Nutzer ein nach billigem Ermessen zeitlich beschränktes oder unbeschränktes virtuelles Hausverbot zu erteilen. Bei einem virtuellen Hausverbot ist es dem Nutzer untersagt, Kommentare auf dem gesamten Internetangebot des FVH zu verfassen und zu veröffentlichen. 

Der Nutzer räumt dem FVH das auch über die Dauer des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Recht ein, von ihm verfasste Beiträge unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbegrenzt zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen sowie technisch zu modifizieren, anzupassen und zu bearbeiten.

 

Hänigsen, den 12.02.2010

 

 
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